Unternehmensangaben
Agatha Hopfen GmbH
Schinkestr. 9
12047 Berlin
T. +4930 – 265 85051
kontakt@agatha-hopfen.de
www.agatha-hopfen.de
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer:
Daniel Finke, Jan Häusler
Steuernummer: 29/202/32654
Steuer-ID: DE357541613
Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
HRB-Nr.: 247074 B
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund unserer nachfolgend abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sind damit Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden schließen.
1. Geltungsbereich der AGB
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungsverträge, Verträge über die mietweise Überlassung von Gegenständen und unserem Veranstaltungsgelände sowie für die Durchführung von Veranstaltungen.
2. Leistungen von Agatha Hopfen
Agatha Hopfen stellt Sach- und Dienstleistungen zur Durchführung von Veranstaltungen, sowie Getränke und Speisen zur Verfügung. Außerdem bietet sie eine mietweise Überlassung ihres Veranstaltungsgeländes in der Revaler Str. 99, 10245 Berlin an. Es ist Agatha Hopfen gestattet, Aufträge an Sub-Unternehmer zu übertragen. Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend.
3. Lieferzeit
Die mit dem Auftragnehmer vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich. Für jeden Vertragsschluss und jede Vertragsänderung werden die Termine gesondert vereinbart.
4. Zahlung, Verzug
Unsere Rechnungen sind ohne jeden Abzug sofort fällig. Agatha Hopfen ist berechtigt im Einzelfall einen angemessenen Vorschuss zu verlangen, welcher dann bereits bei Vertragsschluss fällig wird. Hierzu werden individuelle Vereinbarungen in Abhängigkeit vom Auftragsinhalt und -volumen getroffen. Bei Neukunden erlaubt sich Agatha Hopfen die Wirksamkeit des Vertrages unter die Bedingung einer angemessenen Vorauszahlung bis zur Höhe der gesamten Rechnung zu stellen. Der Auftragnehmer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
5. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für Beschädigungen im Veranstaltungsraum oder an dessen Inventar, auch Inventar Dritter, die durch ihn oder Dritte aus seinem Bereich (z. B. Teilnehmer) verursacht werden. Der Vermieter kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten ( z. B. Kaution ) verlangen.
GEMA-pflichtige Veranstaltungen sind anzeigepflichtig. Die GEMA-Gebühren sind alleinige Pflicht des Mieters. Der Vermieter weist den Mieter darauf hin, dass für die öffentliche Aufführung Musik, die urheberrechtlich geschützt ist, eine Genehmigung bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte mit Sitz in Berlin) einzuholen ist bzw. die Veranstaltung dort anzumelden ist.
6. Schadensersatz bei Rücktritt oder Kündigung (Auftragsstornierung)
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder kündigt den Vertrag aus Gründen, den der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, dann hat der Auftraggeber einen pauschalen Schadensersatz zu leisten, der nachfolgend gestaffelt ist. Dem Auftraggeber ist es unbenommen einen geringen Schaden nachzuweisen und dann diesen zu erstatten.
bis 4 Wochen vor dem Lieferdatum 15 % des netto Auftragsvolumens
bis 2 Wochen vor dem Lieferdatum 25 % des netto Auftragsvolumens
bis 1 Woche vor dem Lieferdatum 50 % des netto Auftragsvolumens
Wird der Auftrag innerhalb einer Woche vor dem Lieferdatum storniert, schuldet der Auftraggeber die gesamte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendung bzw. muss sich der Auftragnehmer anrechnen lassen, was er durch anderweitige Verwendung von Material und Personal noch einnehmen kann. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber schuldhaft die Ursache zur Vertragsbeendigung durch den Auftragnehmer gesetzt hat (z. B. Zahlungsverzug).
7. Gewährleistung und zugesicherten Eigenschaften
Im Sinne von öffentlich rechtlichen Vorschriften ist stets der Auftraggeber der Veranstalter. Dieser hat somit das Einhalten von Ordnungsvorschriften (z. B. wegen Lärmbelästigung) zu gewährleisten. Agatha Hopfen haftet ihrerseits, außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und maximal bis zu 2 Millionen EUR für Personenschäden und 1 Millionen EUR für Sachschäden. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Veranstalter haftet für alle Schäden etwa an Gebäuden oder Inventar, welche durch Veranstaltungsteilnehmer, Mitarbeiter oder sonstige Dritte welche seiner Sphäre zuzurechnen sind (z. B. Gäste) oder durch ihn selber verursacht werden.
Ansprüche des Auftraggebers wegen fehlender wesentlicher Eigenschaften können nur dann geltend gemacht werden, wenn diese von Agatha Hopfen ausdrücklich zugesichert worden sind. Der Auftraggeber hat mit der Beauftragung von Agatha Hopfen auch deren kreative Fähigkeiten zum Vertragsgegenstand gemacht. Insofern ist es Agatha Hopfen gestattet im Rahmen des erteilten Auftrages hier einen gewissen Ermessenspielraum auszuüben. Daher ist es Sache von Agatha Hopfen zur bestmöglichen Umsetzung dieses Auftrages einzelne Komponenten oder Mitarbeiter nach eigner Überzeugung auszuwählen, sofern dies nicht im Widerspruch zu bereits zugesicherten Eigenschaften steht. Agatha Hopfen kann hierbei auch gleichwertige Produkte gegeneinander austauschen, wenn Agatha Hopfen es für erforderlich hält. Auch hier sind natürlich zugesicherte Eigenschaften und besondere Interessen des Auftraggebers stets zu berücksichtigen, sofern diese vereinbart oder anders erkennbar sind.
8. Schlussbestimmungen
Abweichungen von den vorliegenden Bedingungen müssen schriftlich festgehalten sein. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Berlin.